Vertragsbedingungen der Tier-UrlaubsPension


 

Die Tierpension von Jasmin Bechtluft, verpflichtet sich, das Tier/die Tiere in den Ihnen bekannten Räumlichkeiten bzw.  Stallungen/Käfigen unterzubringen, angemessen zu versorgen und sauber zu halten.

 

Frisches Futter, Heu und Einstreu werden von der Tierpension gestellt.

Spezialfutter, oder Futter das die Tiere gewohnt sind werden vom Tierbesitzer in ausreichender Menge für die Dauer des Aufenthaltes mitgebracht.

 

Das Tier/die Tiere sollten gesund und in gutem Allgemeinzustand, sowie frei von Parasiten sein.

Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Pension auch alte und kranke Tiere ohne aktuellen Impfschutz in Pflege nimmt. Der Tierhalter ist selbst dafür verantwortlich, ob er seine Kaninchen gegen Myxomatose, RHD, RHD2 impfen lässt. Für eine mögliche Ansteckung bei ungeimpften Tieren übernimmt die Tierpension keine Haftung!

 

Sollte es sich um die Aufnahme eines „kranken“ Tieres handeln, so muss dies vorher der Tierpension mitgeteilt werden, damit für den entsprechenden Mehraufwand Vorbereitungen getroffen werden können.
Hier kommt zu den normalen Pensionspreisen ein Aufpreis, dieser richtet sich nach dem benötigten Mehraufwand.

Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Parasiten werden nicht in Pflege genommen!

 

Bringt Ihr Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension oder trägt keinen ausreichenden Impfschutz, so tragen Sie als Besitzer die dadurch entstandenen Kosten in vollem Umfang. Auch die entstehenden Kosten für notwendige Tierarztbesuche der anderen Pensionstiere, sofern diese sich nachweislich bei Ihren Gasttieren angesteckt haben.

 

Sollte es zu tätlichen Auseinandersetzungen unter Ihren Tieren kommen, sieht sich die Tierpension gezwungen Ihre Tiere zu trennen.

Für den entstandenen Schaden kommt der Tierbesitzer auf.

 

     Bei Erkrankung oder Verletzung des Tieres während des Aufentahltes verpflichtet sich die Tierpension sich angemessen um das erkrankte Tier zu kümmern, sei dies homöopathisch oder schulmedizinisch. Die Kosten für die Behandlung trägt der Besitzer.

     Der Mehraufwand für die Pflege des erkrankten Tieres wird mit einem entsprechenden Aufpreis berechnet.

     Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro gefahrenem Kilometer berechnet.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kleinsäuger allgemein stressempfindlich und dadurch anfälliger für erkrankungen sind.  Dies gilt ebenso für Tiere in höherem Lebensalter. 
T
rotz aufmerksamer Pflege kann es vorkommen, dass Ihr Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletz, erkrankt, oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt.

In allen Fällen übernimmt die Tierpension keine Haftung!

 

Sollte das Tier/die Tiere später als zum vereinbarten Termin abgeholt werden, ohne dass eine Verlängerung des Aufenthaltes vereinbart worden ist, berechnen wir für jeden weiteren Tag den vollen Pensionspreis.

 

Sollte 14 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin und mehrfach gescheitertem Versuch der Kontaktaufnahme mit den Besitzern das Tier immer noch in der Pension sein, erklärt sich der Besitzer durch unterzeichnen des Vertrages damit einverstanden, dass die Eigentumsrechte an dem Tier/an den Tieren auf die Tierpension und Frau Jasmin Bechtluft übergehen.

 

Eine Ausnahme besteht, wenn der Besitzer nachweislich aus gesundheitlichen Gründen verhindert war, die Tiere abzuholen (z.B. Krankenhausaufenthalt, oder ähnliches).

In diesem Fall bitten wir aber darum, dass die Angehörigen des Tierhalters uns Auskunft geben, sodass keine Eigentumsübereignung stattfindet.

 

.


uRLAUBSPENSION FÜR kLEINTIERE

Ihr Tierhotel in Brombachtal, Odenwald

Anschrift:

Am Buchengraben 3,

64753 Langenbrombach

Inhaber:
Jasmin Bechtluft 

 

Öffnungszeiten:
Mo. bis Sa.            von 9:00Uhr - 12:00Uhr
Mo., Di.,  Do., Fr. von 15:00Uhr - 18:00Uhr

An Feiertagen haben wir geschlossen!

 

Die Zeiten zum Bringen und Holen der Tiere erfolgen nur mit Termin
in folgenden Zeiträumen:

Mo. - So.:   9:00Uhr - 12:00Uhr,
     sowie   15:00Uhr - 18:00Uhr