Im Falle des Rücktritts des Tierbesitzers vom Pflegevertragfallen folgende Stornogebühren an:
bis zu 31 Tag vor Pensionsantritt fallen keine Gebühren an. | |
30-16 Tage vor Pensionsbeginn: |
25 % des Gesamtbetrags |
15-8 Tage vor Pensionsbeginn: |
50 % des Gesamtbetrags |
7-1 Tage vor Pensionsbeginn: |
75 % des Gesamtbetrags |
Bei Nichterscheinen am Abgabetag ohne Absage | 100 % des Gesamtbetrags |
Eine frühzeitige Abholung ist möglich, jedoch können wir keine Grund-Kosten erstatten!