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Die Tierpension von Jasmin Bechtluft verpflichtet sich, das Tier/die Tiere in den Ihnen bekannten Räumlichkeiten bzw. Stallungen/Käfigen unterzubringen,
angemessen zu versorgen und sauber zu halten.
· Frisches Futter, Heu und Einstreu werden von der Tierpension gestellt.
Sollten die Tiere Spezialfutter, wie z.B. Trockenfutter bekommen, wird dies vom Tierhalter in ausreichender Menge für die Dauer
des Aufenthaltes selbst mitgebracht.
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Das Tier/die Tiere sind der Pension frei von Parasiten, gesund und in gutem Allgemeinzustand zu übergeben. Andernfalls behält sich die Tierpension das
Recht vor, die Aufnahme und Betreuung zu verweigern. Für den entstehenden Kostenausfall der Pension ist der Tierhalter in voller Höhe aufzukommen. Darüber hinaus übernimmt die Tierpension keine
Kosten, die dem Tierhalter durch die Betreuungsabsage entstehen!
· Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Pension auch Tiere ohne aktuellen Impfschutz in Pflege nimmt. Der Tierhalter ist selbst dafür verantwortlich, ob er seine Kaninchen impfen lässt. Für eine mögliche Ansteckung bei ungeimpften Tieren übernimmt die Tierpension keine Haftung!
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Nach vorheriger Absprache kann auch ein „krankes“ oder „behindertes“ Tier in Betreuung genommen werden.
Für den entsprechenden Mehraufwand kommt zu den normalen Pensionspreisen
ein Aufpreis hinzu! Siehe unten.
Tiere mit ansteckenden Krankheiten
oder Parasiten werden nicht in Pflege genommen!
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Bringt Ihr Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension, oder kommt durch einen nicht ausreichenden Impfschutz zu Schaden, tragen Sie
als Besitzer die dadurch entstandenen Kosten in vollem Umfang.
Dazu zählen auch die entstehenden Kosten für notwendige Tierarztbesuche der anderen Pensionsgäste, sowie der pensionseigenen Tiere und die Kosten für die Reinigung/Desinfektion der Gehege, sowie
den Austausch der Ausstattung im Bedarfsfall.
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Sollte es zu tätlichen Auseinandersetzungen unter Ihren Tieren kommen, sieht sich die Tierpension gezwungen Ihre Tiere zu trennen. Für den entstandenen Schaden kommen Sie als Tierhalter
auf.
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Bei Erkrankung, oder Verletzung eines Tieres verpflichtet sich die Tierpension sich angemessen um das erkrankte Tier zu kümmern, sei dies homöopathisch oder schulmedizinisch. Die Kosten für die Behandlung, sowie den entstandenen Mehraufwand trägt der Besitzer. Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro gefahrenem Kilometer berechnet. Sollten
Sie als Tierbesitzer eine (in meinen Augen) notwendige Behandlung ablehnen, erlaube ich mir die sofortige Abholung anzuweisen!
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kleinsäuger allgemein stressempfindlich sind und dadurch anfälliger für Erkrankungen sein können. Ebenso Tiere in höherem Lebensalter. Trotz
aufmerksamer Pflege kann es vorkommen, dass Ihr Tier sich während des Pensionsaufenthaltes verletz, erkrankt, oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt.
In allen Fällen übernimmt die Tierpension keine Haftung!
· Sollte Ihr Tier/Ihre Tiere später als zum vereinbarten Termin abgeholt werden, ohne dass eine Verlängerung des Aufenthaltes vereinbart worden ist, berechnen wir für jeden weiteren Tag, den vollen Pensionspreis.
Sollte 14 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin und mehrfach gescheitertem Versuch der Kontaktaufnahme mit den Besitzern das Tier immer noch in der Pension sein, erklärt sich der Besitzer durch unterzeichnen des Vertrages damit einverstanden, dass die Eigentumsrechte an dem Tier/an den Tieren auf die Tierpension und Frau Jasmin Bechtluft übergehen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Besitzer nachweislich aus gesundheitlichen Gründen verhindert war, die Tiere abzuholen oder mit uns in Kontakt zu treten (z.B. Krankenhausaufenthalt).